Herzlich willkommen!

Zufällig oder per Suchmaschine auf meine Homepage geleitet worden? Oder haben Sie aufgrund einer Empfehlung nach mir gesucht?  - Schön, … dass Sie mich gefunden haben.

Meine Spezialisierung ist das Verkehrsrecht sowie das Verkehrsstrafrecht.

Wenn Sie einen Anwalt suchen, der sich um Ihren etwa gerade zugestellten Anhörungsbogen im Bußgeldsachen oder andere Schreiben von Behörden oder Gerichte kümmert, sind Sie in jedem Fall gut angekommen. Oder hat es vor kurzem gerade geblitzt? Die brennenden Fragen dazu, beantworte ich Ihnen schnell und kostenlos. Einfach 0172 573 375 9 anrufen. Probieren Sie es aus. Menschen, die mit mir zu tun hatten, wurden nicht enttäuscht. Zertifizierte Bewertungen: siehe Meinungsmeister. Es sind ehrliche und aufrichtige Meinungen.

Ich biete Ihnen mit meiner über zwanzigjährige Erfahrung den richtigen Ansprechpartner für Ihren Fall. Dabei halte ich anders als viele Groß- oder Internetkanzleien am Berufsbild des Rechtsanwalts als persönlicher Berater des Mandanten fest.

Persönliche, individuelle Rechtsberatung

Ihre Ängste und Sorgen oder sogar Wut in dieser Stunde kann ich sehr gut nachvollziehen. Drohen etwa Punkte oder ein Fahrverbot? Lassen Sie uns telefonieren. Ich werde mit Ihnen offen sprechen, was auf Sie zukommen kann. Denn das ist nach meiner langjährigen anwaltlichen Erfahrung für Menschen, wie Sie sehr wichtig, die nicht jeden Tag mit dem Gesetz zu tun haben. 

Zudem bedarf es Vertrauen. Vertrauen darin, den richtigen Anwalt gefunden zu haben, weil, es geht schließlich für Sie um etwas.

Ich bin fast täglich bei den Gerichten, weil mich etwa zahlreiche Anwaltskanzleien ohne eigene Präsenz vor Ort für die Wahrnehmung der Gerichtstermine beauftragen oder ich meine eigenen Mandate bei den Gerichten betreue. Rund 100 Kilometer um Achim oder Geestland herum kennen mich die meisten Richterinnen und Richter. Prüfen Sie mich und fragen dort bei den Gerichten einfach nach. Die Richterinnen und Richter schätzen mich. Die Fälle werden auf Augenhöhe fachlich „abgearbeitet“. Alle Betroffenen werden gleichbehandelt, niemand wird bevorteilt. Darauf dürfen Sie sich verlassen.

Warum werden Fälle wie Ihre „gewonnen“? Meine Meinung nach: es hat u. a. etwas mit dem sog. Fingerspitzengefühl zu tun. Vor Ort bei den Gerichten werden Veränderungen der Ergebnisse, wie im Bußgeldbescheid zu lesen, regelmäßig durch Kreativität, vorsichtigen Taktierens in Kenntnis dessen, welche Richterin oder Richter vor einem sitzt, erreicht und nicht zuletzt durch eine gewisse Eigendynamik Ihres Falles, was nicht immer mit Juristerei zu tun hat. Dieses ist für den Laien regelmäßig schwer nachvollziehbar. Aber es ist die Wahrheit. Selbstverständlich geht es auch um den Vorwurf, der Ihnen gemacht wird. In den meisten Fällen geht es da nicht um die Frage: hat das Messgerät etwa beim „Blitzen“ die richtige Geschwindigkeit ermittelt, sondern um die Fragen, welche Fehler sind um die Messung herum aufgetreten, die die Messung nicht verwertbar machen. Darin kenne ich mich umfassend aus und daran arbeite ich, um das für Ihren Fall mit Ihnen gemeinsam herausfinden.

Wie so oft, ist nicht jeder Fall gleich. Es muss die Strategie stimmen, um das für Sie beste Ergebnis aus Ihrem Fall herauszuholen. Sie können sich darauf verlassen: wir stimmen alles zusammen ab. Sie werden keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Und ganz wichtig, … wie immer: die Kommunikation. Wenn Sie Fragen haben, egal welche, fragen Sie mich einfach. Ich werde Ihnen ehrlich und ohne Umschweife antworten. Denn ich mag es selbst nicht, wenn einem ein Unbehagen an Gefühl in der Magengegend bei Dingen verbleibt, die man nicht kennt.

Kosten meiner Einschaltung sowie Verwaltungs- und Gerichtskosten … , darüber sollten wir auch am Anfang aufrichtig sprechen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht, können Sie sich erst einmal zurücklehnen. Regelmäßig werden diese übernommen. Ich kümmere mich um die erste Anfrage für die Kostendeckungszusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer. Häufig haben Betroffene dazu einen sogenannten Selbstbehalt vereinbart, der je nach Vertrag unterschiedlich hoch sein kann (oft: 150,00 Euro.) Das wäre dann Ihr Eigenanteil wie bei einer privaten Krankenversicherung, den Sie selbst übernehmen müssten. Ohne eine Rechtsschutzversicherung sollten wir darüber sprechen, ob sich für Sie die Durchführung einen Bußgeldverfahrens allein aus Kostengründen lohnt. Wenn ja, finden wir eine Lösung und Sie beteiligten sich an den Kosten mit einem pauschalen Betrag, den wir gemeinsam vereinbaren. Für die Betroffenen ist in manchen Fällen aber auch der Abschluss einer Rechtschutzversicherung attraktiv, die auch für vergangene Fälle den Rechtsschutz ohne Wartezeiten übernimmt. So etwas wird unter bestimmten Bedingungen, etwa bei Geschwindigkeitsübertretungen, angeboten. Ich würde Ihnen ggfls. Hinweise dazu geben, bei welcher Versicherung Sie so etwas abschließen können.

Was ist nun für Sie zu tun?

Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir über das Kontaktformular (klicken Sie dazu: Kontakt – Kontaktformular) oder schreiben Sie über meine E-Mail info@ra-kottulinsky.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen, versprochen!



 

Rechts­an­walt Axel ­Kottu­lin­sky
Verkehrsrecht - "Quid pro quo!"